Aufsuchende Familienbegleitung

Mögliche Gründe für die Familienbegleitung

  • Gewalttätigkeit von Kinder gegenüber ihren Geschwistern, Eltern und anderen Personen
  • Schuleschwänzen, Schulverweigerung
  • Autoaggressives Verhalten, Suchtmittelmissbrauch
  • Konflikte bei Trennung- und Scheidung
  • schwierigen Lebensphasen der Eltern die eine Erziehungs-Begleitung erfordern

Stärkung der elterlichen Präsenz

  • Klare Anwesenheit, körperliche Präsenz „ich bin anwesend“
  • Zeitliche Erreichbarkeit „ich nehme mir Zeit“
  • Strukturgebung „ich bringe meine Regeln als Vater/Mutter zur Geltung“
  • Beziehung „ich bin und bleibe deine Mutter/dein Vater egal was passiert“
  • Verzicht auf Vorschriften und Beschuldigungen
  • Verzicht auf körperliche und seelische Gewalt
  • Sensibilität für die Würde des Kindes
  • Vermittlung von Kraft für die Eltern

Die Kostengutsprache für eine Eltern- / Familienbegleitung erfolgt in der Regel von der Kinder- und Erwachsenenschutz Behörde (KESB) oder einer Sozialfürsorge.