Mögliche Gründe für die Familienbegleitung
- Gewalttätigkeit von Kinder gegenüber ihren Geschwistern, Eltern und anderen Personen
- Schuleschwänzen, Schulverweigerung
- Autoaggressives Verhalten, Suchtmittelmissbrauch
- Konflikte bei Trennung- und Scheidung
- schwierigen Lebensphasen der Eltern die eine Erziehungs-Begleitung erfordern
Stärkung der elterlichen Präsenz
- Klare Anwesenheit, körperliche Präsenz „ich bin anwesend“
- Zeitliche Erreichbarkeit „ich nehme mir Zeit“
- Strukturgebung „ich bringe meine Regeln als Vater/Mutter zur Geltung“
- Beziehung „ich bin und bleibe deine Mutter/dein Vater egal was passiert“
- Verzicht auf Vorschriften und Beschuldigungen
- Verzicht auf körperliche und seelische Gewalt
- Sensibilität für die Würde des Kindes
- Vermittlung von Kraft für die Eltern
Die Kostengutsprache für eine Eltern- / Familienbegleitung erfolgt in der Regel von der Kinder- und Erwachsenenschutz Behörde (KESB) oder einer Sozialfürsorge.

